Zulassungsvorausetzungen

Formale Zulassungskriterien

Folgende kantonal geregelte formale Zulassungskriterien müssen erfüllt sein, um in ein Berufsvorbereitungsjahr zugelassen zu werden:

Die Bewerberin/der Bewerber...

  • hat (in der Regel) die obligatorische Schulzeit abgeschlossen.
  • ist nicht älter als 21 Jahre im integrationsorientierten BVJ.
  • ist in den übrigen BVJ-Angeboten nicht älter als 17 Jahre oder tritt nahtlos an die Volksschule in das Berufsvorbereitungsjahr über.
  • hat noch kein Berufsvorbereitungsjahr absolviert.
  • ist (in der Regel) im Kanton Zürich wohnhaft.

Inhaltliche Zulassungskriterien

Überdies muss zwingend eines der beiden inhaltlichen Zulassungskriterien erfüllt sein:

Die Bewerberin/der Bewerber belegt, dass sie/er...

  • aufgrund allgemeiner individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten, d.h. aufgrund kognitiver (Lern-)Schwierigkeiten, mangelnder Kenntnisse der Standardsprache Deutsch und/oder unzureichender überfachlicher Kompetenzen. 1)
  • aufgrund berufswahlspezifischer individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten, d.h. weil die Vorstellungen der Berufswahl nicht vorhanden sind, die Berufswahl nicht realitätsbezogen ist, die Berufswahlabsicht nicht überprüft wurde, ein Bewerbungsdossier nicht vorhanden ist und/oder die Unterstützung durch das soziale Umfeld fehlt oder ungenügend ist. 2)

1) Belegung durch die Zeugnisse (Noten und/oder überfachliche Kompetenzen) und den Stellwerktest, Massnahmen wie Integrative Förderung (IF) oder Integrierte Sonderschulung (ISR/ISS) oder durch einen anerkannten Sprachniveautest (z.B. Goethe-Deutsch-Zertifikat) bei Einreise in die Schweiz vor weniger als 2 Jahren.

2) Bestätigung durch die (Klassen-)Lehrperson oder die Schulleitung der Sekundarschule. Ersatzweise kann eine schriftliche Empfehlung des biz (Berufsinformationszentrums) nach erfolgter biz-Beratung beigebracht werden. 

Ausnahmen

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) kann in begründeten Fällen eine Aufnahme von Personen bewilligen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen. 

Hierzu ist in Ergänzung zu den Anmeldeunterlagen zwingend ein vollständig ausgefülltes, von der anmeldenden Partnergemeinde unterzeichnetes und gut begründetes Ausnahmegesuch betreffend Zulassung zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) via die regionale Schule, welche Berufsvorbereitungsjahre anbietet, an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu stellen, wobei der schulische Werdegang, die Belegung allgemeiner und/oder berufswahlspezifischer individueller Bildungsdefizite sowie die Motivation und die persönlichen Lehrstellenbemühungen von zentraler Bedeutung sind (vgl. offizielles Ausnahmegesuchformular). 

Info

Anmeldung jeweils ab dem 1. April