Folgende kantonal geregelte formale Zulassungskriterien müssen erfüllt sein, um in ein Berufsvorbereitungsjahr zugelassen zu werden:
Die Bewerberin/der Bewerber...
Überdies muss zwingend eines der beiden inhaltlichen Zulassungskriterien erfüllt sein:
Die Bewerberin/der Bewerber belegt, dass sie/er...
1) Belegung durch die Zeugnisse (Noten und/oder überfachliche Kompetenzen) und den Stellwerktest, Massnahmen wie Integrative Förderung (IF) oder Integrierte Sonderschulung (ISR/ISS) oder durch einen anerkannten Sprachniveautest (z.B. Goethe-Deutsch-Zertifikat) bei Einreise in die Schweiz vor weniger als 2 Jahren.
2) Bestätigung durch die (Klassen-)Lehrperson oder die Schulleitung der Sekundarschule. Ersatzweise kann eine schriftliche Empfehlung des biz (Berufsinformationszentrums) nach erfolgter biz-Beratung beigebracht werden.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) kann in begründeten Fällen eine Aufnahme von Personen bewilligen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Hierzu ist in Ergänzung zu den Anmeldeunterlagen zwingend ein vollständig ausgefülltes, von der anmeldenden Partnergemeinde unterzeichnetes und gut begründetes Ausnahmegesuch betreffend Zulassung zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) via die regionale Schule, welche Berufsvorbereitungsjahre anbietet, an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu stellen, wobei der schulische Werdegang, die Belegung allgemeiner und/oder berufswahlspezifischer individueller Bildungsdefizite sowie die Motivation und die persönlichen Lehrstellenbemühungen von zentraler Bedeutung sind (vgl. offizielles Ausnahmegesuchformular).